Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 12 Abs. 1; AufenthG § 43, § 44; IntV § 15 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 154, § 161 Abs. 1; GG Art. 80 Abs. 1
Qualitätsanforderungen an Lehrpersonen von Integrationskursen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des § 43 Abs. 4 AufenthG als Ermächtigungsgrundlage zur Ausgestaltung der Qualifikationen einer Lehrperson für die Durchführung von Deutschkursen; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Berufswahlfreiheit des Berufungsklägers als Versicherungsbetriebswirt bei ...
- rewis.io
Qualitätsanforderungen an Lehrpersonen von Integrationskursen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Integrationskurs; Qualitätsanforderungen an Lehrpersonen; Qualitätsanforderung; Lehrpersonen
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit des § 43 Abs. 4 AufenthG als Ermächtigungsgrundlage zur Ausgestaltung der Qualifikationen einer Lehrperson für die Durchführung von Deutschkursen; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Berufswahlfreiheit des Berufungsklägers als Versicherungsbetriebswirt bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.11.2017 - AN 6 K 16.2472
- VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Mit der Berufswahlfreiheit ist kein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl verbunden (vgl. BVerfG, U.v. 24.4.1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133-160). - BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Greift die Regelung erheblich in dessen Rechtsstellung ein, sind höhere Anforderungen an den Grad der Bestimmtheit der Ermächtigung zu stellen, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - BVerfGE 143, 38 Rn. 54 ff.;… BayVGH, U.v. 19.6.2018 - 11 N 17.1693 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 19.06.2018 - 11 N 17.1693
Münchener Taxiordnung teilweise unwirksam
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Greift die Regelung erheblich in dessen Rechtsstellung ein, sind höhere Anforderungen an den Grad der Bestimmtheit der Ermächtigung zu stellen, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (…BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - BVerfGE 143, 38 Rn. 54 ff.; BayVGH, U.v. 19.6.2018 - 11 N 17.1693 - juris Rn. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - 6 B 819/16
Stellenbesetzung; Schulleiter; Ausschreibung; Eignungsfeststellungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Nicht jede Erweiterung des beruflichen Betätigungsfeldes stellt eine Berufswahlentscheidung mit den daraus abzuleitenden höheren Anforderungen des Verfassungsrechts an die Reglementierung solcher Lebenssachverhalte dar (vgl. OVG NRW, B.v. 24.10.2016 - 6 B 819/16 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673
Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839 - juris). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839 - juris). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 19 ZB 18.356
Inhaltlich ist sie umso freier, je mehr sie reine Ausübungsregelung ist, umso enger begrenzt, je mehr sie auch die Berufswahl berührt (vgl. grundlegend BVerfGE 7, 377 [sog. Apothekenurteil]).
- VG Ansbach, 27.01.2023 - AN 6 K 19.02484
Klage auf Zulassung zu Integrationskursen ohne Zusatzqualifizierung als Lehrkraft
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind sowohl die Bestimmungen des § 15 Abs. 1 und 2 IntV als auch deren Ausgestaltung durch die Matrix des Bundesamtes als verfassungsgemäß im Hinblick auf Wesentlichkeitslehre, Bestimmtheitsgrundsatz, Art. 12 Abs. 1 GG und grundsätzlich auch Art. 3 Abs. 1 GG anzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.18 - 19 ZB 18.356 - BeckRS 2018, 26776). - VG Ansbach, 04.09.2020 - AN 6 K 18.02390
Zulassung einer Logopädin als Lehrkraft in Intergrationskursen
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind sowohl die Bestimmungen des § 15 Abs. 1 und 2 IntV als auch deren Ausgestaltung durch die Matrix des Bundesamtes als verfassungsgemäß im Hinblick auf Wesentlichkeitslehre, Bestimmtheitsgrundsatz, Art. 12 Abs. 1 GG und grundsätzlich auch Art. 3 Abs. 1 GG anzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.18 - 19 ZB 18.356 - BeckRS 2018, 26776).